Statt eines Vorworts
Ich bin Lehrer und kein Steuerberater. Die folgenden Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und können falsch - oder von neuen Regelungen überholt sein! Alles ohne Gewähr!
Die Informationen haben den Stand vom November 2020
Diese Ausführungen sind zunächst für den Unterricht in Gemeinschaftskunde/Wirtschaftslehre sowie als Basisinformation für die jungen Kolleg*innen gedacht, die neu ins Berufsleben einsteigen.
Was nun folgt ist keine Steuerberatung... ich berichte unverbindlich über meine eigene Erfahrungen... alles ohne Anspruch und Garantie auf Rechtssicherheit und Vollständigkeit ;-)
Achtung: Das ist keine literarische Glanzleistung - sondern stellenweise zusammengestückelt. Ich hoffe, es ist trotzdem hilfreich und verständlich.
Eine wichtige Warnung vorweg
Informiert euch und macht alle Kosten geltend, die ihr geltend machen könnt. Aber überspannt den Bogen nicht.
Je nachdem, wie wohl ihr euch an eurer Schule fühlt und dann auch an diesem Ort bleibt, bleibt auch euer Steuersachbearbeiter euer ständiger Begleiter.
Wenn der sich von euch verschaukelt fühlt, könnt ihr in Zukunft jedes Jahr jede Ausgabe kleinklein nachweisen und er streicht euch jede unsichere Ausgabe aus der Erklärung.
Dann könnt ihr euch von Widerspruch zu Widerspruch hangeln.
Haltet euch - was die Bezahlung der Steuer betrifft - an das Zitat aus dem neuen Testament, als Jesus im Tempel sagte:
"Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist!" - Als Schwabe ergänze ich dieses Zitat jedoch mit dem Nebensatz: "... aber keinen Cent mehr!" ;-)
Und dazu muss man sich eben im Steuerrecht schlau machen. Der Stundenlohn ist super.
Lohnsteuer/Einkommensteuer und Jahresausgleich
Der
Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer ist schnell erklärt. Im Prinzip ist es dasselbe. Der Unterschied liegt darin, dass Lohnsteuerpflichtige nur Lohn beziehen,
die Steuer dafür bereits abgezogen wurde und sie nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Einkommensteuerpflichtig wird man, sobald zusätzliche Einnahmen vorhanden sind,
wie Mieteinnahmen, Übungsleiterpauschalen, Honorare, Nebeneinkünfte. Dann muss jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben werden, in der diese Einnahmen "deklariert" und dann versteuert werden.
Steuerklassen sind für die Berechnung des monatlichen Steuerabzugs maßgeblich - korrekt müsste man es "Steuervorauszahlung" nennen, abgerechnet wird beim Jahresausgleich - wobei dieser bei Lohnsteuerpflichtigen freiwillig, bei Einkommensteuerpflichtigen verpflichtend ist.
Das deutsche Steuerrecht kennt 6
➜ "Steuerklassen" die festlegen,
wie hoch die monatlichen Steuervorauszahlungen / Lohnabzüge - bzw. die Nachlässe wegen Familienförderung - ausfallen.
Das ist vereinfacht dargestellt - genaueres siehe
➜ Wikipedia
- Steuerklasse 1
Nicht verheiratet, keine Kinder
- Steuerklasse 2
Alleinerziehend
- Steuerklasse 3
verheiratet, es gibt größere Einkommensunterschiede zwischen den Ehepartnern - bis zu Alleinverdienern, Klasse 3 für den Höherverdienenden, der dadurch weniger Steuern zahlt
- Steuerklasse 4
verheiratet, es gibt kaum Einkommensunterschiede zwischen den Ehepartnern
- Steuerklasse 5
verheiratet, es gibt größere Einkommensunterschiede zwischen den Ehepartnern - bis zu Alleinverdienern, Klasse 5 für den Wenigverdienenden, der dadurch jedoch mehr Steuern zahlt
- Steuerklasse 6
Zweitjob auf separater Lohnsteuerkarte - am stärksten besteuert
Am Jahresende - bei der "Schlussabrechnung" kommt es nur noch darauf an, ob man mit dem Ehepartner eine gemeinsame Veranlagung oder getrennte Veranlagung (als Einzelperson) durchführt.
Dafür gibt es dann zwei Steuertabellen - den Grundtarif und den Splittingtarif. Beim Splittingtarif werden die Einkommen beider Ehepartner addiert und die Summe halbiert.
Bei sehr unterschiedlichen Einkommen kann dadurch (wegen der Progression) die gemeinsame Steuer geringer ausfallen als bei Einzelveranlagung. Hier kann durch die Wahl der Steuerklasse (3/5 oder 4/4) die Höhe der "Vorauszahlung" gesteuert werden.
Einnahmen
Auf der Einnahmenseite stehen
- das Gehalt
- Fahrtkostenerstattungen bei Dienstreisen
- Mieteinkünfte - hier können (müssen) jedoch die Ausgaben gegengerechnet werden. Nur der Gewinn muss versteuert werden
- Honorare, wenn man Vorträge oder VHS-Kurse hält. Dabei gibt es jedoch besondere Freibeträge.
- Nebeneinkünfte durch freiberufliche oder andere Nebentätigkeiten
- Kapitaleinkünfte durch Veräußerungsgewinne oder Geldanlagen
- ... eigentlich alles, was Geld auf's Konto bringt, auch Schenkungen oder Erbschaften
Achtung: Gebt alle Nebeneinkünfte an. Übungsleiterpauschalen, Honorare der VHS, Verlagshonorare ... Zu Nebeneinkünften findet ihr
weiter unten ein eigenes Kapitel
Diejenigen, die euch bezahlen, geben diese nämlich als Betriebsausgaben an. Beim Finanzamt. Und das gleicht die Daten ab. Und bei Steuerhinterziehung versteht der Fiskus keinen Spaß.
Solange es nicht um Millionenbeträge geht und man gute Steuerfachanwälte hat, die wissen, wo sich welches Schlupfloch der Paymans
* finden lässt, ist Steuerehrlichkeit angesagt.
Als Beamter sowieso. Denn da wird man bei Verstößen zwei Mal bestraft. Strafrechtlich UND disziplinarrechtlich, da man als Staatsdiener den Dienstherrn nicht bescheißen darf.
*Ja... es sind die Cayman Islands ... aber der Kalauer musste sein ;-)
Ausgaben
Wie ein Lohnsteuerjahresausgleich/Einkommensteuererklärung prinzipiell funktioniert, lässt sich als Analogie mit einem Unternehmen erklären:
Es gibt Einnahmen - und Ausgaben. Versteuert wird der "Gewinn".
Der Lohnsteuerabzug erfolgt wie bei einer Einnahme-Überschuss-Rechnung. Man hat Einnahmen, im Gegenzug muss man Ausgaben tätigen, um diese Einnahmen erzielen zu können.
Versteuern muss man nur die Einnahmen (Lohn) minus Ausgaben (Werbungskosten und Versicherungen).
Wenn man die Kosten "absetzt", werden nicht die gesamten Kosten erstattet. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Dadurch reduziert sich nur das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag - z.B. um 30 €. Davon bekommt man den prozentualen Anteil, der durch den Steuersatz bestimmt wird.
Weil unser Steuersystem eine progressive Steigerung nach Einkommenshöhe aufweist, ist der Steuersatz nicht gleich, sondern steigt - je nach Höhe der Einnahmen - in Stufen immer stärker an.
Die Berechnungsformeln sind hier nachzulesen:
➜ finanz-tools.-einkommensteuer-berechnung-formeln-2020
Auf der Ausgabenseite stehen:
Außergewöhnliche Belastungen
Das mit den "
Außergewöhnlichen Belastungen" ist schnell abgehakt. Das sind in der Regel Krankheitskosten oder Aufwendungen zur Unterstützung naher Angehöriger, zu deren Unterhalt man verpflichtet ist. Bei den Außergewöhnlichen Belastungen muss man jedoch mehr Ausgaben haben, als die "zumutbare Belastung". Diese beträgt - je nach Kinderzahl und Einkommen zwischen 1% und 7% des Bruttoeinkommens. (siehe Wikipedia)
Damit kommen 90% der Bevölkerung nicht über diese Grenze. Als meine Töchter nach Wegfall der Kindergeldleistung über 25 Jahre noch studierten, wurden die Ausgaben für Miete, Fachliteratur und Unterhalt zur "außergewöhnlichen Belastung", die sich steuerlich bemerkbar machte ;-)
Auch Aufwendungen für die Pflege der Eltern fallen in diesen Bereich.
Sonderausgaben
So genannte "Sonderausgaben", mindern die Einnahmen ebenfalls. Das sind Versicherungsbeiträge, Spenden, Vorsorgekosten...
Seit 2016 kann man auch
haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, diese sind jedoch mit einem Höchstbetrag von 1200 € Steuerersparnis (!!!) gedeckelt - darunter fallen
Lohnkosten von "haushaltsnahen" Handwerkerrechnungen, wie Malerarbeiten, Heizungsreparaturen, Fliesenleger usw. Um diese absetzen zu können, muss man den Handwerker bitten,
den Lohnanteil auf der Rechnung separat auszuweisen. Außerdem muss der Betrag durch Überweisung bezahlt werden. Dies soll "Schwarzarbeit" unattraktiv machen.
Auch die Kosten für die Haushaltshilfe - so diese über eine (Arbeits-)Agentur angemeldet und sozialversichert ist, sind als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzbar. Genauso der Flaschner, der das Klo repariert. In vielen Städten gibt es "Nachbarschaftshilfen", die Reinigungskräfte vermitteln.
Von den bezahlten Lohnkosten werden 20% von der Steuerschuld (bis zum Höchstbetrag von 1200 € jährlich) abgezogen - im Prinzip verzichtet der Staat hier auf die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% und legt noch was drauf.
Absetzbar sind auch eigene Ausbildungskosten u.v.a.m
Urlaub und Essen sind jedoch Privatvergnügen, die für die Gemeinschaft uninteressant sind - diese werden nur bei den Werbungskosten auf Dienstreisen in Form von Paschbeträgen "angerechnet".
Bei Miete muss man differenzieren, wenn man (als Lehrer oder nebenberuflicher Freiberufler) ein Arbeitszimmer besitzt.
Ist alles nicht ganz so einfach mit der Steuer - aber machbar.
Als Faustregel kann man davon ausgehen, dass die obersten 100 € des Einkommens mit 42% besteuert werden. Kann man also 1100 € Werbungskosten angeben, bringt das keine Steuerersparnis - weil (ab 2023) 1.230 € (für 2022 waren es 1200 €) bereits als Werbungskostenpauschale berücksichtigt sind. Diesen Betrag muss man übertreffen.
Bringt man 4230 € Werbungskosten zusammen, machen sich davon 3000 € steuerlich bemerkbar und man bekommt ca, 40% von 3000 € = 1200 € vom Finanzamt zurück (wegen der Progression in der Spitze).
Also... Belege sammeln! Falls man für die Steuererklärung 3 Tage à 8 Stunden benötigt, ergibt sich im genannten Beispiel ein Stundenlohn von 52,50 €. Netto - Cash Kralle.
Werbungskosten
Woher stammt der seltsame Begriff Werbungskosten?
Das Wort „Werbungskosten“ wurde erstmals im preußischen Einkommensteuergesetz vom 19.06.1906 verwendet.
Dort wurden diese als „Aufwendungen zur
Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Ertrags“ beschrieben. Es sind - um es flapsig zu formulieren - Kosten, die man als Arbeitnehmer ausgibt, damit man seinen Job behält oder darin aufsteigen kann.
Das Finanzamt belohnt dieses "Aufwärtsstreben" und "Werben um die eigene Position", weil es schlussendlich am höheren "Gewinn" immer beteiligt ist ;-)
Grundsätzliche Vorbemerkungen
ad1) Ist das
zu versteuernde Einkommen (also nach Abzug der Werbungskosten , Vorsorgeaufwendungen usw.) kleiner als oder gleich 9.408 € (Grundfreibetrag), dann muss keine Steuer dafür gezahlt werden.
Hier lohnt es sich besonders für Referendare, die Kosten klein-klein zu notieren, weil gerade im Referendariat durch die Materialschlachten und Erstanschaffung von Fachliteratur hohe Werbungskosten anfallen.
Beträgt das Einkommen weniger als 9408 € lohnt sich eine Lohnsteuererklärung auf jeden Fall. Dann muss nur den Kopfbogen ausgefüllt werden und gut is. Dies gilt z.B. für Studentenjobs. Weil der Arbeitgeber nicht absehen kann, wie viel im Jahr verdient wird, muss er zunächst die Steuer einbehalten und ans Finanzamt überweisen.
ad2) Es gibt den Werbungskostenfreibetrag von 1000 €, der sowieso jedem Arbeitnehmer zugestanden wird. Trotzdem lohnt es sich, klein-klein alle beruflich genutzten Materialien, Spiele, Bücher usw. aufzuschreiben.
Bereits Werbungskosten von 50 € wirken sich aus. Damit muss man nämlich 50 € weniger Einnahmen versteuern, was bei einem Steuersatz von 30% (in der Spitze) schon 15 € Erstattung ergibt.
Man sammelt also jeden Beleg für einen Filzstift, weil man weiß, dass sich das Finanzamt an dem 1 €, den der kostet, mit 30 ct beteiligt ;-)
ad3) Die
Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung gilt nur für Leute, die neben dem (bereits versteuerten) Lohn/Gehalt zusätzliche Einkünfte, z.B. aus Mieteinnahmen, Übungsleitervergütung oder Nebeneinkünften haben.
Nun - wie funktioniert das?
Im Prinzip braucht man keinen Steuerberater. Man wird als Lehrer (und in jedem anderen Beruf) steuerlich so behandelt, als hätte man eine Firma.
Weil der Steuerberater nicht erraten kann, welche Dinge man beruflich angeschafft / gekauft hat, muss man die Belege sowieso selbst sammeln. Diese in einer Schuhschachtel zu sammeln und die
Auflistung dem Steuerberater zu überlassen, ist Quatsch. Für diese Tätigkeit ist er überbezahlt. Und dann kann man seine Steuererklärung sowieso selbst ausfüllen. Steuerberater sind für Spezialfälle
hilfreich. Eine popelige Steuererklärung schafft man selbst - und spart sich die Kosten.
Man hat Einnahmen - und Ausgaben, die notwendig sind, um diese Einnahmen zu erzielen.
Versteuern muss man nur den "Gewinn", also Einnahmen minus Ausgaben. Darum ist es wichtig, die Ausgaben fein säuberlich zu notieren.
Auch den Kleinmist. Denn genau da kommt viel zusammen. Bleistift gekauft? 80 Cents lohnen nicht? Quatsch.
Beleg aufkleben, Betrag und Datum notieren. Beihilfe beantragt und 80 Cents Porto bezahlt? Beleg aufkleben, Betrag und Datum notieren.
Zum Kreismedienzentrum gefahren und Film abgeholt? 6 km Entfernung - geben 12 km Fahrweg. Mal 0,30 Cents. Datum aufschreiben, 12 km und Zweck notieren, 3,60 € Ausgaben gehabt.
Handpuppe für den Sprachunterricht gekauft? Patrone für den Drucker? ...
Kommt man mit Fahrtkosten, Arbeitszimmerkosten, Arbeitsmaterialkosten, Fortbildungskosten, Handykosten, Computerkosten, Sonderfahrten zu Konferenzen...
in der Summe auf 11.000 € Werbungskosten, gibt es 3000 € - 5000 € vom Finanzamt zurück (je nach Steuersatz und/oder Grund-/Splittingtabelle).
11.000 € ?? Bist du wahnsinnig? Nein! Lehrer zu sein ist teuer. Wer den Job ernst nimmt, nicht direkt neben der Schule wohnt und bei den Ausgaben auch jeden Bleistift notiert,
den er für die Unterrichtsvorbereitung benötigt, wird sich nach der Aufsummierung seiner Kosten ungläubig die Augen reiben.
Und sich ein Drittel vom Finanzamt von der zu zahlenden Steuer abziehen lassen. Da ist nix geschenkt. 66% bleiben über - plus/minus nach Steuersatz.
Wichtig: Belege immer en passant während des Jahres abheften und notieren.
Wenn man das im Frühjahr des nächsten Jahres aus der Schuhschachtel heraus macht, macht das keinen Spaß.
Und das macht euch auch kein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Oder sie verlangen dafür solche Gebührensätze, dass von der Erstattung nichts übrig bleibt.
Und dann kann man sich das eigentlich gleich sparen. ;-)
Doch nun! Als Lehrer*in gehört man in der Regel zur
a) Gutmenschengruppe und b) Arschkartengruppe, die Arbeitsmaterial, Verbrauchsmaterial, Informationsmaterial, Fachliteratur und den Raum für die Unterrichtsvorbereitung nicht
vom Arbeitgeber gestellt bekommt (oder dem diese Dinge bereits von den lieben Kollegen weggeschnappt wurde) und dies deshalb aus der eigenen Tasche bezahlt.
Wer weder Schulleiter noch Konrektor ist hat keinen Arbeitsplatz zur Vor- und Nachbereitung in der Schule - vom Klassenzimmer abgesehen -
das steuerlich zum Glück nicht als Arbeitszimmer gilt, obwohl man/frau den größten Teil der Tätigkeit dort verrichtet.
Daher gilt: Belege sammeln, Datum und Zweck notieren. Abheften.
Man/frau ist zwar nicht "belegpflichtig", die Belege müssen dem Finanzamt bei der Abgabe der Steuererklärung nicht mehr beigelegt werden.
"Auf Verlangen" muss man diese jedoch präsentieren können. Zudem lässt sich die Steuererklärung damit sauber erstellen und - man glaubt kaum, wie viel "Kleinzeugs" über das Jahr sich zu erklecklichen Beträgen aufsummiert.
Am besten erfasst ihr die Belege in einer Excel-Tabelle oder gleich im Steuerprogramm.
Weil das jedoch im Januar des Veranlagungsjahres noch nicht erhältlich ist - und daher nicht von Beginn an "gefüttert" werden kann bleibt nur die Tabelle.
Und wer seine Ausgabenliste GUT führt und informiert ist, welche Ausgaben "absetzbar" sind, knackt als Lehrer die 1000er-Marke locker.
Da war für mich - als Informationsquelle - der bereits erwähnte "Konz" meine bislang beste Investition.
Belege in einer Tüte zu sammeln und dem Lohnsteuerhilfeverein abzugeben ist die denkbar schlechteste Variante.
Aufgeben gilt nicht - und ihr glaubt es zunächst nicht, was über das Jahr an Ausgaben zusammenkommt. Druckerpapier, 30% vom Handyvertrag,
Abschreibung vom Computer über 3 Jahre - und ja - auch vom Handy und vom Drucker. Kabel für den Drucker.
Was das bringt? Je nach Steuerklasse und Einkommen zahlt man zwischen 20-45% Steuern für den "Gewinn".
❱21❱
steuer_werbungskosten.xls
Meine Exceltabelle zur Erfassung der Werbungkosten. Achtung! Keine Gewähr - die Tabelle habe ich aus meinem Tabellensystem für die Steuererklärung herausgelöst und anonymisiert.
Dabei können sich Fehler eingeschlichen haben.
Was zählt zu den Werbungskosten?
- Fahrtkosten. Die Kilometerpauschale bekommt man als Arbeitnehmer unabhängig vom Transportmittel - ob Auto, Flugzeug, Fahrrad oder Beine ist egal.
Pro Arbeitstag und Entfernung zur Schule sind das 30 Cent pro 'Entfernungskilometer' (also 15 ct pro gefahrenen Kilometer). Anerkannt werden bei Lehrern 200-210 Arbeitstage.
Sind es zur Schule 6 km, ergeben sich so 6*200*0,30 ct= 360 € "Werbungskosten".
Mit den Fahrtkosten von 360 € müssen mit Bleistiften, Büchern, Handykosten, Arbeitszimmer noch 640 € aufgelistet werden, damit man KEINE Steuererstattung bekommt.
Denn erst dann hat man den Werbungskostenfreibetrag/Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 € "geknackt".
Wer als Lehrer keine Werbungskosten hat, erfasst entweder seine Ausgaben nicht genau oder ist Rektor/Konrektor. Die dürfen nämlich kein Arbeitszimmer absetzen, weil sie ein Büro in der Schule haben. Und oft genug neben der Schule wohnen.
Das "Fußvolk" pendelt. Mit Fahrrad, zu Fuß oder per Hubschrauber ist egal. Pro Entfernungskilometer und Schultag (Schulfest-Samstag nicht vergessen!) kann man 0,30 € eintragen - bzw. die Entfernung zur Schule.
Pro Schultag eigentlich nur einmal. Gibt es jedoch Konferenz oder Elternsprechtag, muss man sich Zuhause frisch machen. Dann fährt man 2 Mal. Und die 2.Fahrt ist eine "Dienstreise" - ohne Erstattungsanspruch des Arbeitgebers. Da zählen jedoch Hin- UND Rückweg für die Steuer ... 😉
Wer nicht Nachhause fährt und am Elternsprechtag von morgens 7 bis abends 9 in der Schule steht, hat Anspruch auf "Verpflegungsmehraufwand". Davon wird man zwar nicht satt - aber es hilft beim Knacken der 1000-€-Grenze.
Was oft vergessen wird: "Dienstreisen" sind auch Fahrten zum Kreismedienzentrum oder zum Materialeinkauf für den Unterricht.
Dienstreisen werden mit Fahrkilometer, nicht mit Entfernungskilometer abgerechnet!
(Nicht nur) in Coronazeiten ist jede Fahrt zu einer Dienstbesprechung, einem Elterngespräch, zum Elternabend, Schulfest und zum Tag der offenen Tür eine Dienstreise. Tag, Datum, Ort mit Straße und gefahrene Kilometer notieren und als "Eigenbeleg" der Steuererklärung beifügen. Da kommt über das Jahr ganz schön was zusammen. Auch bei Fortbildungen bekommt man zwar in der Regel die Reisekosten erstattet. Allerdings zum Satz des Schulamts. Die Differenz kann man in der Steuererklärung angeben.
Fahrten zu Fortbildungen werden oft erstattet. Hat man vergessen, diese zu beantragen, kann man sie bei der Steuer geltend machen. Wurden Fahrtkosten erstattet, kann man gegenrechnen, ob
die Pauschale und die Verpflegungspauschalen einen nicht erstatteten Restbetrag ergeben. Ist man als Mitfahrer mit Kollegen unterwegs, zahlt der Dienstherr keine Fahrtkosten.
In der Regel gibt man dem Fahrer jedoch ein Fläschchen Wein oder zahlt ihm das Mittagessen. Dadurch hatte man ebenfalls "Fahrtkosten", an denen man das Finanzamt beteiligen kann.
❱21❱
steuer_reisekosten.xls
Eine Exceltabelle zur Erfassung der Fahrkosten, Fortbildungs- und Reisekosten. . Achtung! Keine Gewähr - die Tabelle habe ich aus meinem Tabellensystem für die Steuererklärung herausgelöst und anonymisiert. Dabei können sich Fehler eingeschlichen haben.
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steuer_reisekosten2.xls
Eine weitere Exceltabelle zur Erfassung der der Fahrtkosten, Fortbildungs- und Reisekosten. Achtung! Keine Gewähr - die Tabelle habe ich aus meinem Tabellensystem für die Steuererklärung herausgelöst und anonymisiert. Dabei können sich Fehler eingeschlichen haben.
- Gewerkschaftsbeitrag und Berufshaftpflichtversicherung
- Telefonkosten und Kontoführungsgebühr mit 20%
- Internetkosten
- Fachbücher, Fachzeitschriften, Bastel- und Schreibmaterial
Ich lebe auf dem Land. Da gibt es keinen Schreibwarenhandel. Wenn mir nun das Druckerpapier ausgeht, muss ich in den Nachbarort fahren. Hin- und zurück sind das jeweils 9 Kilometer.
Macht 18 Fahrkilometer. Mal 30 ct pro gefahrenem Kilometer = 5,40 € Fahrtkosten. Zusätzlich zu den 2,99 €, die der Papierpacken kostet
- Unfallkosten: Falls auf dem Weg zur Arbeit das Auto kaputt geht - oder ein Unfall passiert, sind auch das Werbungskosten. Achtung! Wenn auf einer Dienstreise am Auto etwas kaputt geht, erstattet der Dienstherr die Kosten.
Muss man wissen. Auch die Fahrtkosten, wenn man z.B. Schüler im Schülerpraktikum in den Betrieben besucht. Ich hatte mir bei einer derartigen Fahrt einen Nagel in den Reifen gefahren und hatte einen Platten. Ersatzrad montiert und in die Werkstatt gefahren.
Dort wurde mir gesagt, dass ich beide Reifen auf der Achse wechseln müsse, weil sonst die Durchmesser nicht mehr gleich sind. Muss man wissen. Warum, habe ich in den Beispielen für faszinierende Mathematik beschrieben: ➜ siehe auch
Pi kann Differentiale zerstören
Konsequenz: Über die Schulleitung eine Schadensmeldung auf dem Dienstweg mit Antrag auf Kostenerstattung eingereicht. Die Schulleitung meinte, das das nicht funktioniere. War mir egal und ich habe auf Weiterleitung bestanden.
Die Erstattung habe ich für beide Reifen erhalten - und mich über den Gesichtsausdruck der Schulleitung gefreut ;-)
- Es lohnt sich, in der Buchhandlung mal ein Steuerberatungsbuch / Steuertipps durchzublättern - das Buch kann man dann auch "absetzen", ebenso Kosten für einen beruflich bedingten Umzug
Arbeitszimmer
- Zum Thema "Arbeitszimmer" findet ihr hier nützliche Hinweise:
❱21❱
➜ haufe-steuern-kanzlei-arbeitszimmerkosten-komplett-abziehen
Nebenbei... Nähkästchen und so:
Als wir unser Haus gebaut haben, hab' ich das Arbeitszimmer aus der Eigenheimförderung herausgerechnet und dafür keine EHF beantragt. Nur so läuft die Abschreibung dieses Hausanteils über 60 Jahre.
Auch der Kapitaldienst für die Finanzierung geht anteilsmäßig in die Arbeitszimmerkosten.
Genauso der Anteil an Strom, Heizung, Wasser + Warmwasser, Putzmittel, Staubsaugerbeutel, Reinigungskraft, Müllabfuhr, Abwasser, Fensterreinigung, Schornsteinfeger ...
On Top kommen Farben, Tapeten, Teppich, Schreibtisch, Vorhang, Renovierungskosten, Regale, Lampen, Glühbirnen pro Jahr.
1250 € / Jahr? Lächerlich. Leider nicht zum Lachen, wenn man mal weiß, wie viel so ein Zimmer wirklich kostet...
Das "Fußvolk" hat im Lehrerzimmer einen Sitzplatz - der oft genug sogar geteilt werden muss. Das gilt nicht als "Arbeitsplatz" zur Unterrichtsvorbereitung.
Allein der Unterschied zwischen Deputat und wöchentlicher Pflichtarbeitszeit von 42 Zeitstunden (als Beamter) ist Beweis genug, dass auch an anderer Stelle als im Klassenzimmer gearbeitet werden muss.
Voraussetzung für die Absetzbarkeit als Arbeitszimmer ist ein abgetrennter Raum. Zur Not kann man den auch in Leichtbauweise erstellen, indem man eine Wand einzieht
Mit Kosten für Abschreibung, Möblilierung, Heizung, anteiligen Kosten für die Reinigung und erhöhtem Anteil an der Stromrechnung, weil das Zimmer meistens abends und mit zahlreichen starken Stromverbrauchern wie PC und Foliergerät genutzt wird, erreichst du locker die 1250 €-Marke der maximalen Absetzbarkeit.
Weil diese 1250 € das Einkommen am oberen Ende der Progression mindern, liegt die Erstattung bei knapp 40%, also 480 € pro Jahr. Dafür lohnt sich jeder Widerspruch ;-)
❱22Q4❱
steuer_arbeitszimmer2.xls
Eine Exceltabelle zur Berechnung der Arbeitszimmerkosten im Eigenheim (Anklicken zum direkten Download). Wenn für das Arbeitszimmer bei der Anschaffung nicht in der steuerlichen Förderung berücksichtigt wurde,
können die anteiligen Abschreibungskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Achtung!
Keine Gewähr - die Tabelle habe ich aus meinem Tabellensystem für die Steuererklärung herausgelöst und anonymisiert. Dabei können sich Fehler eingeschlichen haben
Abschreibung für Möbel und Geräte
❱22Q4❱ ➜
buhl-de-steuer-ratgeber-arbeitsmittel-absetzen
Die Hersteller der Steuersoftware "Buhl" haben hier einige Tipps und Hinweise zum Absetzen von Arbeitsmitteln.
Die Infos sollten immer aktuell sein.
Vorbemerkung: Die nachfolgenden Informationen sind nicht rechtssicher, da ich diese nicht ständig auf neue gesetzliche Regelungen überprüfe und anpasse.
Sie sollen nur einen Anhaltspunkt geben. Bitte immer über andere Quellen gegenchecken.
- Was ist "Abschreibung"
Ab dem 1.1.2018 wird die Grenze für eine Sofortabschreibung von sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410 Euro auf 800 Euro (netto) = 952 € incl. Mehrwertsteuer erhöht.
Das bedeutet, wenn das Teil weniger als 952 €umel (brutto) kostet, kannst du es komplett in einem Jahr als Werbungskosten ansetzen, sonst musst du den Betrag auf 3 Jahre verteilen (=abschreiben")
Dabei kommt es auch auf das Kaufdatum an, was das Ganze etwas "tricky" macht.
Kauft man einen Laptop für 700 € ist das kein Problem. 700 € Werbungskosten zusätzlich im Jahr der Anschaffung. Schön.
Kostet das Teil 1000 € (incl. MwSt.) muss der Betrag auf drei Jahre (=3 *360 Tage = 1080 Tage) verteilt werden. Kaufdatum 15.Mai 2020.
Dann sind es noch 230 Tage bis zum Jahresende
(siehe Zeitspannen-Rechner).
Im Jahr 2020 sind also - Vorsicht Bruchrechnung! - 230/1080stel absetzbar. Das sind 230/1080*1000 € = 212,96 €. Im nächsten Jahr dann 360/1080stel = 333,33 €, genauso im Jahr danach.
Damit sind 212,96 + 333,33 + 333,33 = 879,62 € abgeschrieben. Im letzten Jahr bleiben dann noch 120,38 € übrig. Blöde Rechnerei. Aber so ist es eben.
Darf man dann in den nächsten Jahren in der Steuererklärung nur nicht vergessen.
- ❱21❱
steuer_abschreibungen.xls
Hier findet ihr meine Exceltabelle zur Erfassung der taggenauen Abschreibung von Anschaffungen. Arbeitsmittel, die mehr als 400 € kosten, müssen über drei Jahre abgeschrieben werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass im Jahr der Anschaffung nur die Tage ab Kaufdatum abgeschrieben werden dürfen - somit läuft die Abschreibung im vierten Jahr ebenfalls über einige Tage.
Diese Tabelle soll bei der Berechnung helfen - ist jedoch noch "work in progress".
Achtung! Keine Gewähr - die Tabelle habe ich aus meinem Tabellensystem für die Steuererklärung herausgelöst und anonymisiert. Dabei können sich Fehler eingeschlichen haben
- Derzeit (2020) ist ein zusätzlicher Werbungskostenfreibetrag für das Homeoffice im Antragsverfahren.
"Wer im Homeoffice arbeitet, soll für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von fünf Euro, maximal 600 Euro im Jahr als Werbungskosten abziehen können."
Um die Pauschale zu erhalten, muss der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen.
Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird, macht keinen Unterschied."
Daher: Alle Tage mit Datum notieren, damit das im Lohnsteuerjahresausgleich 2020 geltend gemacht werden kann!
Wahl der Steuerklasse
Die Wahl der Steuerklasse entscheidet nur über den aktuellen Steuerabzug - also die "Steuervorauszahlung".
Ich hab' mit meiner Frau - die in Teilzeit als Lehrerin arbeitet - über die Jahre immer mit 4/4 die Steuer bezahlt.
Für die Steuer wäre zwar 3/5 "günstiger" gewesen, aber sie hätte sich gefragt, weshalb sie eigentlich in die Schule geht - die Abzüge bei ihr wären schmerzhaft gewesen.
Nun wird man am Jahresende sowieso gemeinsam nach Splittingtarif veranlagt.
Mit den Steuerklassen wird nur die Vorauszahlung geregelt. Abgerechnet wird am Schluss.
Damit ist die Steuerklasse eigentlich piepegal - es zählt das Familieneinkommmen, das versteuert werden muss.
Und so gibt man dem Staat über das Jahr mit der Wahl der "falschen" Steuerklasse zwar mehr Geld, erhält dies im Einkommensteuer-Jahresausgleich jedoch wieder erstattet.
OK. Die 0,01% Zinsverlust nimmt man in Kauf. Für die Ehefrau, die als Lehrerin einen adäquaten Lohn für ihre Arbeit bekommt und zufrieden ihre Arbeit leistet.
Meine Tabellen / Listen
Randbemerkung für Referendare und abgeordnete Lehrkräfte
Mit den Feinheiten des Lehrerdaseins kennt sich der Lohnsteuerhilfeverein nicht aus 😉 Da muss man sich schon selbst schlau machen.
Aber das rechnet sich. Ich habe nie einen höheren Stundenlohn als bei der Steuererklärung.
Wenn du noch nie eine Steuererklärung abgegeben hast, empfehle ich dir das Programm der Akademischen Arbeitsgemeinschaft. Dort gibt es eine eigene Version für Lehrer.
Du hangelst dich dort Punkt für Punkt durch - und bekommst jeweils Hinweise, was du noch als Werbungskosten auflisten kannst.
Was die meisten Referendare nicht beachten, ist die Unterscheidung zwischen Fahrt- und Dienstreisekosten. Je nach Bundesland ist dein Dienstort entweder das Seminar oder die Schule.
Zum Dienstort kannst du nur die einfache Fahrstrecke ansetzen. Wenn das Seminar dein zweiter Einsatzort ist, kannst du jede Fahrt dorthin als Dienstreise bei der Steuer ansetzen.
Dann gelten die gefahrenen Kilometer (also hin und zurück). Wenn du mehr als 8 Stunden unterwegs bist, gibt es zudem einen Pauschbetrag als Verpflegungsmehraufwand pro Seminartag.